Alles ist möglich!?

Sie wurden verhaftet und Angehörige haben einen Verteidiger beauftragt - leider verloren! Der "zukünftige" Verteidiger muss, bei Untersuchungshaft, einen Sprechschein bei der Staatsanwaltschaf beantragen, dieser wird nicht selten verweigert, keine Besuchstermine zu Mandatsanbahnung. Der Staatsanwalt kann so Einfluß auf die Verteidigung nehmen....
Oftmal können sie ihren Pflichtverteidiger nicht frei wählen.....
Bleiben sie ruhig. In den ersten zwei bis drei Wochen ist die Möglichkiet groß das sie Fehler machen und reden! Es dauert alles etwas länger, es ist nicht die Privatwirtschaft es ist die Justiz.....
Sie haben keinen Zugang zu einen Telefon oder zum Internet, somit keine Möglichkeit einen Verteidiger selbst zu wählen. RUHIG BLEIBEN.
Äußern sie sich unter keinen Umständen gegenüber Vollzugsveranstaltern, der Bewährungshilfe (es besteht keine Schweigepflicht gegenüber dem Gericht). Staatsanwälte wie z.B. in Weiden i.d. Opf. sind ab und an nicht in der Lage Briefe so zu versenden das der Inhalt nicht verloren geht......, also Menschen!
Für ein Geständnis ist noch in der Hauptverhandlung Zeit.
Machen Sie nicht den größten Fehler! LÜGEN SIE IHREN ANWALT NICHT AN, pobieren sie ihre "Geschichte" nicht bei ihrem eigenen Anwalt aus. Was bedeutet das für sie wenn ihr Anwalt mit ihrer Geschichte von Gericht "baden geht"? Game over - der Staatsanwalt gewinnt.

Unterschied zwischen einem Staatsanwalt und einem Rechtsanwalt? Warum ist einer in der Privatwirtschaft und der andere beim Staat? Die Frage kann man sich selbst leicht beantworten......, oder!? Der eine muss aktiv den Mandatnen verteidigen, der andere nur mit Dreck schmeissen und zusammenfassen was die Poliezei zugeführt hat....