Datenschutz über Menschenwürde!?

Wiegt der Datenschutz in der JVA Regensburg mehr als  Artikel 1 des  Grundgesetzes?
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Um Die DSGVO macht man sich Gedanken, nicht aber um den Umgang mit Vollzugsteilnehmern und deren Menschenwürde.
Wo war die Anstaltsleitung bei Verdacht auf Körperverletzung im Amt? Unterlassene Hilfeleistung?
Diskriminierende Äußerungen des Anstaltsarztes?
Vertuschung?

Spezialistin Frau H.
Google liefert unter Beachtung des Datenschutzes die Ergebnisse! TIP: Frau H. ist auf dem Bild des Beitrags 
"An der Seele der Menschen" - ganz links - zu sehen.



Zu einer transsexuellen Vollzugsteilnehmerin wurde gesagt - Zitat: "Sie dürfen eine Perücke haben, wenn diese von draussen kommt muss sie in der Waschmaschine gewaschen werden, ist sie dann gewaschen so kann sie nach draussen gegeben werden zum frisieren....Kommt sie dann von draussen, so muss sie gewaschen werden....!"

Frau H. verweigerte spezialkosmetik und eine Perücke!

Uns erreichte ein Schreiben der JVA Regensburg! Man müsse die Privatsphäre der Verursacher schützen und Rücksicht nehmen.

Eine Abteilungsleiterin die gegen das Gesetz verstößt möchte geschützt werden. Namesnennung ist unerwünscht....Was hat man zu verbergen. Solange man Macht und Schlüssel hat ist man groß und stark, dann aber verstekct man sich hinter dem Gesetz das man selbst noch mit Füßen trat!

Wo war Die Anstaltsleitung als die Vollzugsteilnehme statt fand? Was hat sie unternommen um Menschenrechte zu schützen? Was getan um die Würde zu achten?

Anordnung der Durchsuchung einer "Frau" durch männliche Bedienstete...

In der Kammer musste sich die Vollzugsteilnehmerin zuerst von einer Frau durchsuchen lassen - oben! Dann verlies die Beamtin das Zimmer und ein Mann trat herein und verletzte die Intimsphäre der Vollzugsteilnehmerin, auf Anweisung der Obrigkeit.