Kann man machen, muss man aber nicht!

Die Wege des Herren sind unergründlich, die der Justiz noch mehr.

Etwas die Steuer optimiert, etwas eingenommen das man nicht einnehmen hätte sollen und schon kommt vom Reisebüro "Wir buchen sie fluchen" eine Einladung.
Geier über dem Kadver sind nette gesellige Tierchen im Vergleich zu Freunden wenn man am Vollzug teilnehmen muss. Gegenstände werden gestohlen, Angehörige z.B. duch den Gott sei Dank zwischenzeitlich verstobenen  Berufskiller (nach eigenen Angaben) Carten Lehmann (+12.01.2023 )bedroht, eingeschüchtert und beleidigt. Andere wie Reinhard M., Kfz-Sachverständiger beim TÜV laufen zur Polizei und zeigen Versicherungsbertug an. Dumm nur, es gab keinen Versicherungsbetrug. Wie sich Fliegen auf die Hinterlassenschaften einer Kuh stürzen, stürzen sich die Menschen aus dem eigenen Umfeld auf das bisschen was man hat. Klar, wer hinter einem steht und das öfters benennt, der hat mit dem Messer der kürzesten Weg in den Rücken.
Dann bekommt man also die Quittung für das was geschehen ist. Nach der Rückgabe der Habe - in der JVA - stellt man dann fest, das einer der Hauptzeugen, nicht zur Verhandlung geladen wurde, gelogen hat das sich die Balken biegen.
Gehaltsabrechungen tauchen plötzlich auf, Notarurkunden sind wieder verfügbar und ein Treuhandvertrag in dem C. L. treuhänderisch € 25.000 verwaltet. Ergo, er hat einen Grund jemanden aus dem Weg zu räumen, diesmal nicht mit Kopfschuß, so teilte er seine Lieblingstötungsmethode mit, diesmal mit Hilfe der Justiz.

Wie alles begann

Tatvorwurf: Steuerhinterziehung

Eine als "FRAU" geführte Person wurde auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Weiden, nach Nürnberg in eine Männer JVA überstellt - Isolationshaft. Dort wurde Sie in einer Videoüberwachungszelle gehalten - völlige Isolation und Hofgang nur auf dem Dach (Koordinaten des Hofgangkäfigs in Nürnberg: 49.455376, 11.049477). Es folgte eine Verlegung nach Weiden in eine Männer JVA. Isolation 24/7 vom 01.07.2020 bis zur Hauptverhandlung. Regensburg war "besonders", so berichtet es die Vollzugsteilnehmerin, Einschluß sogar unter der Dusche. Die Abteilungsleiterin, Frau Susanne Hollnberger, war scheinbar hoffnungslos überfordert mit der Situation -Augen auf bei der Berufswahl! Erst wurde man durchsucht, dann durch den Metalldedektor, dann mit der Handsonde nochmals überprüft und dann waren zwei bis drei Sicherheitsleute mit im Raum anwesend. Angst ist und war noch nie ein guter Ratgeber!

Sie dürfen eine Perücke haben, wenn Sie aber von draussen komm, dann muss sie in einer Waschmaschine gewaschen werden(!), wenn sie dann gewaschen ist dürfen sie sie zum Frisör geben....kommt sie dann von draussen muss sie gewaschen werden - Waschmaschine.

Zwei Beamte, Herr Charles D. M. und Frau Natalie Z. wurden wegen Körperverletzung im Amt und unterlassener Hilfeleistung angezeigt und die Staatsanwaltschaft Regensburg stellte das Verfahren am 17.08.2021 unter dem Aktenzeichen 203Js 19998/21 ein, O H N E die Beschuldigten und die Zeugen zu hören - siehe  Omertá! Grund für die Strafanzeige war: Man lies die Vollzugsteilnehmerin mit vereitertem Kiefer 5 Tage im Haftraum liegen ohne sich um sie zu kümmern! Der Beamte teilet mit:

"Wir sind nicht im Hotel und wir haben besseres zu tun als euch spazieren zu fahren!" 

Es wurde als vermutlich alles vertuscht. Drei Zeugen wurden bis dato nicht befragt - was muss vertuscht werden? Der Anstaltsleiter der JVA Regensburg macht sich über Persönlichkeitsrechte seiner "Mitarbeitenden" mehr Gedanken als um die körperliche Unversehrtheit von Vollzugsteilnehmenden?

In Aichach beantragte die Vollzugsteilnehmerin eine Perücke. Frau Ebert ehemalige Abteilungsleiterin und Staatsanwältin und Herr Meier, ehemaliger Anstaltsleiter verweigerten diese mehrfach - gegenüber der Presse kann man sich nicht erinnern und gibt eine Lüge zum Besten - "sei erlaubt gewesen"! Herr Meier, ehemaliger Leiter der JVA Aichach, verweigerte die Sprechstunde des Anstaltsleiters, welche er nach dem Gesetz abhalten hätte müssen. Mehrere Anträge blieben erfolglos! Wäre er noch seltener im Hafttrakt gewesen, so wäre er als "Gerücht" bekannt geworden. 

Mehrere Vollzugsteilnehmerinnen teilten diesen Sachverhalt Dr. Galli aus Augsburg mit.

Ausführung als Mann

Ausführungen als Mann am 10.08.2021 in die Universitätsklinik Erlangen zu Prof. Dr. Dr. R. Horch in der plastischen Chirurgie, zum Urologen Dr. Klammert am 28.03.2022 und ins Krankenhaus Aichach am 03.05.2022 zur Kardiologie. 

Alle Ausführungen fanden unter Protest statt, Antwort der Beamtinnen: "Protest entgegen genommen!" - das wars.

Verdacht auf Rechtsbeugug durch den Rechtspfleger

Im Juli 2021 wurde eine Haftunterbrechung gewährt, die zum Zwecke der operativen Beseitigung einer Kapselfibrose. Durch abrechnungstechnische Probleme konnte die Vollzugsteilhemerin den Termin am 17.08.2021 nicht wahrnehmen, dies obwohl im Beisein von Frau Ißl (sozialer Dienst der JVA Aichach) eine Kostenübernahmeerklärung durch die TK abgegeben worden war und die Patientin die OP selbst bezahlen hätte können. Selbstzahlung war aufgrund der verbreiteten Hektik der StA nicht möglich! (Aufzeichnungen und Zeugen sind vorhanden!) Am Mittwoch, den 18.08.2021 fragte die Staatsanwaltschaft Weiden beim Rechtsanwalt nach, wieso keine OP statt gefunden hat! Es wurde vereinbart, dass man sich am Freitag den 20.08.2021 um 09:00 Uhr in den Räumen der Staatsanwaltschaft treffen würde. Am Freitag kurz vor 08:00 Uhr morgens, erlies der Rechtspfleger Herr Schöpf - auf wessen Veranlassung ist nicht bekannt - einen Haftbefehl, dies mit der Begründung: "Die Verurteilte hat sich der Ladung zum Strafantritt nicht gestellt!" Dein "Freund & Helfer" sprang ins Auto und stürmte das Anwesen, ohne Rücksicht auf Verluste! Fakt ist, der Haftunterbrecher wurde bis heute nicht widerrufen, eine Ladung zum Strafantritt hat es nie gegeben und als der Haftbefehl mündlich im Beisein des Pflichtverteidigers zurückgenommen wurde, war wohl jedem klar was der "RECHTSWEG" ist. Was hat sich innerhalb dieser 30 Minuten geändert? Warum war plötzlich ein Haftbefehl nötig und dann doch wieder nicht? Anzumerken ist noch, dass dem Rechtpfleger Unterlagen vorgelegt worden sind aus denen hervor ging, dass eine OP zwei Wochen später erfolgen hätte können. Aussage von Herrn Schöpf: "Solange kann ich sie nicht draussen lassen." Fakt ist, dass der Haftunterbrecher bis zum 16.02.2022 befristet war, also hätte alles innerhalb der Frist stattfinden können, es war aber nicht gewollt - Körperverletzung im Amt und ggf. unterlassene Hilfeleistung?

Die JVA Aichach stellte der Antrag auf Haftunterbrechung, nicht die Vollzugsteilnehmerin! 

Die Anstaltsärztin erklärte die Vollzugsteilnehmerin für vollzugsuntauglich.

Fassen wir zusammen: Wider besseren Wissens und in Kenntnis der Erkrankung versuchte der Rechtspfleger Herr Schöpf - auf wessen Veranlassung auch immer - durch Wiederinhaftierung eine Kapselfibrose zu behandeln - Hier geht es zum schwedische Nobelpreiskomitee. Fakt ist, auch am Tag der Rückkehr, es war der 23.08.2021, waren die Fakten mit Schmerzen und der Notwendigkeit einer Operation nach wie vor die Gleichen, wie am 16.08.2021. Herr Schöpf erklärte weiters: "Sie können ja einen neuen Antrag stellen!" Dies wäre, was er nicht weiß aber wissen sollte, kein neuer Antrag, es wäre der ERSTE Antrag gewesen. Frau Ebert darauf angesprochen was Herr Schöpf sagte, gab diese zur Antwort: "Vergessen sie es!", im Beisein der Frau Oswald (Dienstleitung) - diese kann sich nicht daran erinnern - siehe Omertá! (Das Ding mit dem Augen aushacken.....,). Hier scheint man eine neue Form der Therapie entwickelt zu haben....Als Mitarbeiter einer Behörde steht man mehr oder weniger über dem Gesetz? Hat man in dieser Funktion Narrenfreiheit? Verklagen sie uns doch ist der Satz der Stunde!