Wir schreiben das Jahr 2024, wir sind in Aichach, Regensburg, Weiden oder Nürnberg - völlig egal. Vollzugsteilnehmende haben keinen Zugang zum Internet und können somit auch nicht online nach z.B. einer Wohnung suchen oder Anträge in digitaler Form einbringen. Man schneidet die zukünftigen Mitglieder der Gesellschaft von ebendieser ab. Eine Kontrolle ist möglich, man kann den Zugang beschränken! Hinweis: das ist auch in Bayern technisch möglich!
Kommunikationsmittel der Stunde in Aichach:
B R I E F P O S T - handgeschiebene Briefe - Modern - Visionär - zukunftsweisend.
Gehört der Internetzugang zu den Grundrechten?
Neben dem allgemeinen Resozialisierungsgebot, das aus Artikel 2 Absatz 1
in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz folgt, ist vor allem
die Informationsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz zu
nennen. Aber auch der aus Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz abgeleitete
Schutz von Ehe und Familie spielt – insbesondere während der
Corona-Pandemie – eine entscheidende Rolle.
Was aber geschieht in Bayern? NICHTS!
Nun sind ja "Freunde" der CSU in Haft und es muss davon ausgegangen werden, dass es bei Frau Tandler mehr Möglichkeiten der Kommunikation gibt.
In Berlin haben Volkzugsteilnehmerinnen nun Zugang zum Internet, können somit einiges selbst erledigen. In Bayern hält man die Menschen lieber klein und unmündig.
© Annemarie House