Omertà

Wer schweigt stimmt zu.

[omerˈta] bezeichnet im engeren Sinne die Schweigepflicht der verschiedener Organisationen oder Einrichtungen gegenüber Außenstehenden und ist Teil des Ehrenkodex der Organisation. Eine Person, welche dagegen verstößt wird verachtet.

Im erweiterten Maße erwartet die Justiz dieses ungeschriebene Gesetz des Schweigens auch von Nichtbeamten und potentiellen Zeugen.