Wer schweigt stimmt zu.
[omerˈta] bezeichnet im engeren Sinne die Schweigepflicht der verschiedener Organisationen oder Einrichtungen gegenüber Außenstehenden und ist Teil des
Ehrenkodex der Organisation. Eine Person, welche dagegen verstößt wird verachtet.
Im erweiterten Maße erwartet die Justiz dieses ungeschriebene
Gesetz des Schweigens auch von Nichtbeamten und
potentiellen Zeugen.