Eine transsexuelle Frau im bayerischen Strafvollzug war und ist die "kleine" Welt von Frau Ebert und Herrn Meier ( JVA Aichach) zu viel. Es muss aber gesagt werden, dass die Abteilungsleiterin in Regensburg doppelt so überfordert war die die Protagonisten in Aichach. Herr Meier, JVA Aichach, versteckt sich im Büro und Frau Ebert verweigert über Monate der transsexuellen Vollzugsteilnehmerin eine Perücke. Jeder kennt den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Das gilt aber nur außerhalb der Mauern. Hinter den Mauern kann man "gottgleich" agieren, immer mit dem Wink: "Sie können uns ja verklagen....." Das Strafvollzugsgesetz sieht einen Rechtsanspruch vor. Angst und der Blick auf die Pension oder das was man als Staatsanwältin Karriere nennen will (in einem Hamsterrad kommt man auch voran, nicht aber vom Fleck!) verhindern das man Entscheidungen trifft. Nach 6 Monaten Haft (!!!) beauftragt Herr Meier ein Gutachten bei Dr. Endres von der JVA Erlangen um feststellen zu lassen wo die Vollzugsteilnehmerin unterzubringen sei. Hätte man das nicht schon bei "Ankunft" klären müssen? Einsicht in das Gutachten wird bis heute verweigert - Datenschutz (Anmerkung: Man stelle sich nur vor, dass die begutachtete Person wüsste wie es Ihr geht oder was das Gutachten ergeben hat - Nicht auszudenken!) Selbst dem Rechtsanwalt Dr. Galli aus Augsburg wurde keine Einsicht gewährt, was im Hinblick auf das "berechtigte Interesse" passieren hätte müssen = Rechtsbruch!
Auch die Einsicht in die Krankenakte bleibt bis heute verwehrt. Was muss vertuscht werden? Was darf nicht an die Öffentlichkeit gelangen? Was machte man falsch? Es kam durch Falschbehandlung zu einem Darmverschluss mit anschließender Ruptur des Darms! Zwei Notoperationen retten der Vollzugsteilnehmerin das Leben - Eingeständnis von Fehlern? FEHLANZEIGE! Es reichte ja nicht, dass 6 (!) Monate in der KA (Krankenabteilung) auf die Verstopfung hingewiesen wurde..... War das für die Justiz zur "kurzfristig"?
Vorsätzlich wurde durch die JVA die Patientenverfügung ignoriert!
Man wählte aus Sicht der Frau Ebert lieber den Weg der Diskriminierung, Isolation und Verletzung von Menschenrechte und trat die Menschenwürde mit Füssen, anstatt partnerfreundlich im Gespräch eine Lösung zu erarbeiten!
Folter ist klar definiert:
Die UN-Antifolterkonvention enthält in ihrem Artikel 1 eine Definition der Folter: Nach Artikel 1 der Konvention versteht man unter Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
Es bleibt auch für Herr Meier ohne Folgen das er niemals eine Sprechstunde abgehalten hate, hierzu ist er laut Gesetz verpflichtet. Man hat in Haft keine Rechte mehr, nur die, die das Personal einem noch zugesteht!
Prospekte für einen neuen Kachelofeneinsatz wurden durch Frau Ebert verweigert mit der Begründung : "Aus Gründen der allgemeinen Gleichbehandlung." Man denkt, was sollen bei so einer Begründung Kabarettisten wie Urban Priol und Dieter Nuhr noch machen? Das Argument kommt dann wenn man es braucht, sonst vermodert es im Schreibtisch.
Frau Ebert, Frau Hollnberger und Herr Meier waren, vielleicht sind sie es auch noch, völlig überfordert mit einer transsexuellen Vollzugsteilnehmerin. Es wurde Spezailkosmetik verweigert, eine Perücke aus Gründen der "Ordnung & Sicherheit" stetig verweigert und die Vollzugsteilnehmerin verbrachte den überwiegenden Teil der Vollzugsteilnahme in Isolationshaft.
Die Ünfähigkeit der Protagonisten war unübersehbar, man könnte auch sagen Hilflosigkeit.
Es handelt sich umn Personen die in der Öffentlichkeit stehen, in div. Zeitungsartikeln sind die Namen zu lesen.
Die Vollzugsteilnehmerin wurde in der Hauptverhandlung beim Landgericht Weiden i.d.Opf. als Mann vorgeführt und der Lächerlichkeit preisgegeben. Weder der vorsitzende Richter, noch der Staatsanwalt auch nicht der Verteidiger nahmen daran Anstoß. Die Presse nutze die Gelegenheit um das fotografisch festzuhalten und die Persönlichkeitsrechte der Vollzugsteilnehmerin zu verletzen.
Anfrage werden nicht beantwortet. Schweigen als Mittel der Wahl. Ein Beispiel. Preislisten der Fa. Massak wurde bei der Entlassung aus einem Akltenordner entfernt. Bis heute, nach 9 (!) Nachfragen erhielt ich bis datop keine Antwort. Weder Herr Schmalzbauer noch Frau Adler halten es als Verteter einer Behörde / Institution für Notwendig eine Antwort zu verfassen!
Nach der Nötigung durch den Rechtspfleger Herrn Schöpf von der Staatsanwaltschaft Weiden und der freiwilligen Rückkehr in die JVA Aichach am 23.08.2021 wies die Vollzugsteilnehmerin Frau Ebert (Staatsanwältin als Abteilungsleiterin) darauf hin, dass der Rechtspfleger andeutete, die Vollzugsteilnehmerin möge einen neuen Antrag auf Haftunterbrechung stellen. Frau Ebert sagte darauf angesprochen: "Vergessen sie es!". Wichtig für den Rechtspfleger der in Ermangelung der Sach.- und Rechtslage von einem "neuen Antrag" sprach, hätte wissen sollen, wissen müssen, das die Anstalt den Antrag auf Haftunterbrechung gestellt hat und nicht die Vollzugsteilnehmerin, somit wäre es der erste Antrag gewesen! Das muss aber der Rechtspfleger nicht unbedingt wissen - Hauptsache Vollzug!
Dem Rechtspfleger Herrn Schöpf wurde am 20.08.2021 in den Räumen der StA Weiden erklärt, dass die OP drei Wochen in die Zukunft verschoben werden muss. Darauf Herr Schöpf: "Solange kann ich sie nicht draussen lassen!". Diese Aussage ist Schwachsinn, den der Haftunterbrecher ging bis zum 16.02.2022, als wäre alles noch im Rahme des Erlaubten gewesen.
Nobelpreisverdächtig!!!
Durch erneute Inhaftierung trotz nachgewiesener Haftunfähigkeit versucht Herr Schöpf nun eine Kapselfibrose zu therapieren. Ist es ihm gelungen, NEIN im Gegenteil. Von Baker 2 auf Baker 4 hat sich der Zustand verschlimmert.
Die Anstaltsleitung unter Herrn Meier und Frau Ebert unternahm nichts um den Gesundheitszustand der Vollzugsteilnehmerin zu verbessern.
Eine Ärztin sagte: "Wäre ihr Anwalt auf Zack, dann wären sie nicht hier!". da erkläre ich auf der Seite zu Dr. Schnupfhagn etwas genauer!
Im Wege einer Untersuchung musste die Vollzugsteilnehmerin einem Urologen vorgeführt werden. Unter Protset wurde sie als Mann ohne Kosmetik und Perücke wieder in der Öffentlichkeit zu Schau gestellt. Sie musste den Weg zum Urolgen die psychischen Eindrücke ertragen an denen sie bis heute leidet.
Zur Sprechstunde von Prof. Dr. R. Horch von der Uni Erlangen wurde die Vollzugsteilnehmerin wieder, wie auch beim Urologen, als Mann ausgeführt und wieder der Lächerlichkeit preisgegeben. Niemand scheerte sich darum wie die Vollzugsteilnehmerin sich fühlte oder ob ihre Würde verletzt wird.
Der soziale Dienst darauf angesprochen, dass man bald ausgangsberechtig sein würde, ohne Kosmetik und Perrücke dies aber nicht tun wolle, entgegnete: "Das werden sie doch wohl 4 Stunden aushalten!"
Es zeigt den geistige Abrund der in Bayern noch überwunden werden muss, es zeigt die geistige Haltung die transsexuellen Menschen in Aichach, Regensburg & Nürnberg entgegen schlägt.
© Annemarie House